Gästehaus Norbert Zöller
Jahnstraße 20, 67489 Kirrweiler
Tel.: 06321 / 58797
Fax: 06321 / 57491
E-Mail: info@wein-gaestehaus-zoeller.de
Internet: www.wein-gaestehaus-zoeller.de
USt.ID-Nr.: DE 14882616
Bankverbindung:
VR Bank Südpfalz
BIC GENODE61SUW
IBAN DE36548625000005462517
Aufsichtsbehörde:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Wir gehören der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz,
Burglandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach, an.
Gesetzliche Grundlage unserer Tätigkeit: Weingesetz (WeinG)
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Urheberrecht:
Alle Bilder, Firmenlogos, Texte, Grafiken und Tondateien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne Zustimmung weiterverarbeitet werden. Alle benutzten Firmenbezeichnungen und Warenzeichen unterliegen dem Copyright bzw. der Markenrechte der jeweiligen Firmen.
Technische Realisierung:
Rong GmbH
Königsgasse 6, 76833 Frankweiler
www.rong.de
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtung mit Frühstück 20%, Übernachtung mit Halbpension 30%, Übernachtung mit Vollpension 40% und reiner Übernachtung ohne Zusatzleistung 10% (Ferienwohnung).
5. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten. eine nicht in Anspruch genommene Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.