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Impressum
Weingut und Gästehaus
Norbert Zöller
Jahnstraße 20, 67489 Kirrweiler
Tel.: 06321 / 58797 Fax: 06321 / 57491
E-Mail:
info@wein-gaestehaus-zoeller.de
Internet:
www.wein-gaestehaus-zoeller.de
Bankverbindung:
VR Bank Südpfalz
Kontonummer: 546 25 17
Bankleitzahl: 548 625 00
Aufsichtsbehörde:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und
Weinbau
Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Wir gehören der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz,
Burglandstraqße 7, 55543 Bad Kreuznach, an.
Gesetzliche Grundlage unserer Tätigkeit: Weingesetz (WeinG)
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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Hotel-
und Gaststättenverband (DEHOGA)
Wie Immer im Geschäftsleben geht es auch bei der
Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom
Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte
Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein
Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle
Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit
Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen
ergeben sich aus Ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das
Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus
Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden
ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig
auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei
Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu
leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom
Gastgeber ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtung
mit Frühstück 20%, Übernachtung mit Halbpension 30%,
Übernachtung mit Vollpension 40% und reiner Übernachtung
ohne Zusatzleistung 10%.
5. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten.
nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast
für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten
Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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